Der Transportschein, genauer gesagt die "Verordnung einer Krankenbeförderung", ist auch unter der Kurzbezeichnung "Muster 4" bekannt. Der Transportschein muss von einem behandelnden oder überweisenden Arzt durch Unterschrift "verordnet" werden.
Die Abrechnung der Leistungen eines Transportscheines erfolgt seitens der Rettungsdienste, der Rettungsdienstverwaltung (Rettungsleitstelle), der Taxi- und Mietwagenzentralen sowie der Taxi- und Mietwagenunternehmer. Auf dem Transportschein wird die angeordnete Art des Transportes vom Arzt vermerkt. So unterscheidet der Transportschein die Art der Beförderung nach Taxi/Mietwagen, Krankentransport, Rettungswagen und Notarztwagen und zusätzliche Ausstattung bzw. Beschaffenheit des Krankentransportfahrzeugs nach Sitz-, Rollstuhl- und Liegendtransport.